Bilder sprechen zu lassen und zu zeigen, wo ein Betrieb bereits erfolgreich im Einsatz war, ist eine gute Möglichkeit, für sich zu werben. Doch ganz so einfach ist es nicht. Werden Referenzfotos von eigenen Werken im Internet veröffentlicht, gilt es nämlich, verschiedene gesetzliche Vorschriften zu beachten, darunter auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auch Gesetze, aus denen sich beispielweise Schutzrechte Dritter ergeben (z. B. Designgesetz). Für Mitgliedsbetriebe bedeutet das: Bevor ein Bild eingestellt wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob eine Veröffentlichung möglicherweise gegen ein Gesetz verstößt. Für Laien ist das jedoch in der Regel nur schwer einzuschätzen, zumal es immer auf das konkrete Fotomotiv ankommt.
Mögliche Konflikte und Rechtstreitigkeiten können etwa dann entstehen, wenn Kunden nicht mit der Veröffentlichung von Fotos einverstanden sind oder wenn Schutzrechte Dritter, zum Beispiel des Fotografen, durch die Veröffentlichung der Fotos verletzt werden. Zudem spielt es eine Rolle, wo Referenzfotos der eigenen Werke aufgenommen werden und was auf ihnen abgebildet ist. Besondere Regelungen gelten darüber hinaus für Fotos mit Personenbezug.
Um Laien einen Überblick darüber zu geben, was bei welcher Art von Referenzfoto gilt, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen kleinen Praxisleitfaden sowie ein Musterformular für die Zustimmung zu Referenzfotos aufgelegt. Beides ist hier zu finden
Quelle: ZVEH
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