Die Neuregelung zum 1. Januar 2025 stellt einen wesentlichen Baustein zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs dar. Durch sie wird die Digitalisierung der Prozesse und Abläufe zur Erstellung sowie Verarbeitung einer E-Rechnung auf den verschiedenen Ebenen beschleunigt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein BMF-Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht, das zahlreiche praxisrelevante Fragen für das Handwerk klärt.
Weitere Informationen:
Hier finden Sie das Schreiben zur E-Rechnung_BMF-Schreiben
Verwaltungsanweisung vom Bundesministerin der Finanzen E-Rechnung
Quelle: Handwerkskammer Dresden