Gute Nachrichten für alle, deren Anträge am Tag des Förderstopps bereits bei der KfW eingereicht waren, denn die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Finanzministerium haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen sind, auch genehmigt werden. Das gilt für immerhin rund 24.000 Anträge. Diese Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; förderfähige Anträge werden entsprechend genehmigt. Für die Betroffenen, die in den letzten Tagen bangen mussten, stellt das eine rechtssichere Lösung dar.
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Geplant ist eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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