05.03.2021

Fördermittel aufgestockt

Aufgrund der hohen Nachfrage wurde die Förderung für die Installation privater Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge um 100 Millionen Euro erhöht.

Bild: ZVEH

Das im Herbst 2020 von der Bundesregierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegte Programm zur Förderung privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität erweist sich als großer Erfolg: Bis Ende Februar 2021 wurden mehr als 300.000 Ladepunkte beantragt. Das entspricht einem Volumen von rund 270 Millionen Euro.

Die Bundesregierung nahm die große Nachfrage zum Anlass, den bislang mit 300 Millionen Euro ausgestatteten Fördertopf noch einmal aufzustocken – um 100 Millionen Euro auf nun 400 Millionen Euro. Der ZVEH begrüßt die Erhöhung der Fördermittel. Der Verband hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass es für den Hochlauf der Elektromobilität dringend eines Ausbaus der privaten Ladeinfrastruktur bedarf. Elektrohandwerkliche Unternehmen können die Verlängerung der Förderung nutzen, um für die Errichtung privater Ladeinfrastruktur zu werben und Kunden auf die Sonderkonditionen aufmerksam zu machen. Die Zuschüsse könnten auch ein Anreiz für Kunden sein, die vielleicht erst mittelfristig die Anschaffung eines „Stromers“ planen.    

900 Euro pro Ladepunkt
Gefördert wird der Kauf einer Wallbox beziehungsweise die Installation privater Ladeinfrastruktur mit 900 Euro pro Ladepunkt. Anträge können von Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträgern für die Errichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge im privaten Bereich gestellt werden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie die damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Voraussetzung ist, dass

•    die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 Kilowatt (kW) verfügt,
•    der Strom zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien kommt,
•    die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden und muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

•    Ladestation
•    Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
•    elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
•    notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z. B. Erdarbeiten)

Ausführliche Informationen zu Förderung und Antragsverfahren finden Sie hier

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)/ZVEH

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