06.01.2022

Kooperation von E- und Dachdecker-Handwerk in Baden-Württemberg

Ab 2022 schreibt das Klimaschutzgesetz im "Ländle" bei Neubauten und größeren Parkplätzen die Errichtung einer PV-Anlage vor. Eine bewährte Handwerkerkooperationen trägt dazu bei, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Nun wurde auch ein Leitfaden für die Zusammenarbeit aufgelegt.

Bild: Pixabay – jniittymaa0

Photovoltaik-Anlagen stellen eine nachhaltige Lösung für die Energieversorgung von Gebäuden dar und sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Ab 2022 sieht das novellierte baden-württembergische Klimaschutzgesetz daher für Neubauten von Nichtwohngebäuden und für große Parkplatzflächen ab 35 Stellplätzen die Errichtung einer Solaranlage vor. Nur wenige Monate später, ab 1. Mai 2022, gilt die PV-Anlagenpflicht dann auch für neue Wohngebäude, ab 2023 darüber hinaus für grundlegende Dachsanierungen.

Um die Umsetzung des Gesetzes zu erleichtern und die Energiewende voranzubringen, haben sich die baden-württembergischen E- und Dachdecker-Handwerke auf Basis ihrer bereits seit vielen Jahren bestehenden Kooperationsvereinbarung entschieden, noch einen Schritt weiterzugehen und Innungsfachbetriebe beider Handwerke mit einem gemeinsamen Informationsleitfaden bei der Umsetzung der PV-Pflicht zu unterstützen.

Der Leitfaden fasst alle maßgeblichen Punkte zusammen und gibt den Betrieben Empfehlungen zur Umsetzung von Handwerker-Kooperationen – ganz gleich, ob der Kunde seine Anfrage nun bei einer E-Handwerksfirma stellt oder die Anfrage über ein kooperierendes Dachdeckerunternehmen angenommen wird. „Wichtig ist, dass wir gemeinsam eine für den Kunden passende Lösung anbieten“, so Thomas Bürkle, Präsident des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg und Vizepräsident des ZVEH.

Eine solche Lösung können Auf- und Indachsysteme bei Neubau- und Sanierungsvorhaben oder auch innovative PV-Fassadenlösungen darstellen. Ganz gleich, welche Lösung letztendlich die richtige ist: Das notwendige Know-how für die fachgerechte Installation ist durch die Kooperation von E- und Dachdecker-Handwerk vorhanden. „Wenn die Kooperation zwischen den Unternehmen partnerschaftlich umgesetzt wird, werden Dachmontage und PV-Anlageninstallation aufeinander abgestimmt und dabei insbesondere die Montagesysteme, Dachdurchführungen und der Anschluss an die Hausenergieversorgung passend ausgeführt“, betont Karl-Heinz Krawczyk, Landesinnungsmeister des Dachdeckerinnungsverbands Baden-Württemberg.

Am Ende aller Arbeiten erfolgt eine sicherheitstechnische Überprüfung sowie die Anmeldung der PV-Anlage durch den konzessionierten eingetragenen E-Handwerksbetrieb. Während des Betriebs gilt es zu beachten, dass PV-Anlagen im Herbst und Winter erheblichen Wettereinflüssen ausgesetzt sind. Nehmen ab April die Sonnenstunden wieder zu, sollten Hauseigentümer den Zustand ihrer Anlage überprüfen lassen. Denn Laub und Verschmutzungen sowie Schäden durch Hagel, Schnee und Eis könnten die Leistung von PV-Modulen und Solar-Kollektoren erheblich einschränken. Die hauseigene Anlage zum Frühjahr durch einen spezialisierten Betrieb checken zu lassen (E-CHECK PV), ist daher sinnvoll.

„Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Umsetzung der Klimaschutzziele des Landes“, ist Thomas Bürkle überzeugt: „Vielfach liest und hört man, wir E-Handwerker schaffen das nicht. Aber dem ist nicht so. Daher freut es mich umso mehr, dass wir auf Basis der bereits seit vielen Jahren bestehenden Kooperationsvereinbarung mit dem Dachdeckerhandwerk nun ergänzend vereinbart haben, wie wir gemeinsam die Energiewende voranbringen.“ „


Quelle: Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg / ZVEH

 

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