Bereits ab 20. April können dann bei der KfW wieder neue Anträge für die „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Sie ist in dieser Form bis zum 31. Dezember 2022 befristet und umfasst ein Budget in Höhe von einer Milliarde Euro.
Ein Wermutstropfen allerdings ist mit dem Neustart verbunden: Um möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze reduziert und die Förderbedingungen verändert. So können weiterhin nur Kommunen zwischen der Kredit- und der Zuschussvariante wählen. Private und gewerbliche Antragsteller können künftig ausschließlich die Kreditvariante beantragen. Die Ausnahmeregelungen für Betroffene der Hochwasser-Katastrophe im letzten Jahr gelten weiterhin und können noch bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden.
Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck weist zudem darauf hin, dass der Neustart der Neubauförderung mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einhergeht. Ziel ist es, diese auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Im Zuge dessen soll auch die dringend notwendige Sanierung von Gebäuden gefördert werden.
Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen:
Weitere Infos zur Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es hier www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude
Quelle: BMWK/ZVEH
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