07.04.2022

Wieder angelaufen, aber mit Abstrichen

Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet wieder. Allerdings mit reduzierten Fördersätzen.

Bild: Pixabay – Bru-No

Bereits ab 20. April können dann bei der KfW wieder neue Anträge für die „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Sie ist in dieser Form bis zum 31. Dezember 2022 befristet und umfasst ein Budget in Höhe von einer Milliarde Euro.

Ein Wermutstropfen allerdings ist mit dem Neustart verbunden: Um möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze reduziert und die Förderbedingungen verändert. So können weiterhin nur Kommunen zwischen der Kredit- und der Zuschussvariante wählen. Private und gewerbliche Antragsteller können künftig ausschließlich die Kreditvariante beantragen. Die Ausnahmeregelungen für Betroffene der Hochwasser-Katastrophe im letzten Jahr gelten weiterhin und können noch bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden.

Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck weist zudem darauf hin, dass der Neustart der Neubauförderung mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einhergeht. Ziel ist es, diese auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Im Zuge dessen soll auch die dringend notwendige Sanierung von Gebäuden gefördert werden.

Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen:

  • Schritt 1 ist der ab dem 20. April erfolgende Neustart der EH40-Neubauförderung. Das Programm „EH 40“ ist auf eine Milliarde gedeckelt. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft sein werden.
  • Schritt 2: Wird das Budget noch in diesem Jahr ausgeschöpft, wird die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-NH ermöglicht eine Neubauförderung dann jedoch nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Stufe 2 soll bis zum 31. Dezember 2022 gelten. Das QNG-Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
  • Schritt 3 ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.


Weitere Infos zur Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es hier www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude


Quelle: BMWK/ZVEH

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