08.07.2021

Regelmäßige Fortbildung ist Pflicht

Seit dem 1. Juli 2021 gilt die von ZVEH und BDEW vereinbarte neue Ausgabe der „Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks“.

Bild: Pixabay – geralt

Der Sicherheit kommt bei Arbeiten an elektrischen Anlagen eine extrem hohe Bedeutung zu. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) e.V. und der ZVEH haben daher im Rahmen des Bundesinstallateurausschusses kürzlich gemeinsam die neueste Fassung der „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ ausgearbeitet. 

Um eine ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung und Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage gewährleisten zu können, sind eine sachgemäße Ausstattung sowie Kenntnisse entsprechend der „Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks“ erforderlich. Darüber hinaus macht es die immer schnellere technische Entwicklung notwendig, dass sich alle in das Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen kontinuierlich über den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDE-Bestimmungen) informieren.

Der Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für den Eintrag eines Installationsunternehmens in das Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers (NB) Strom sowie auch für den Erhalt dieser Eintragung. Die Richtlinie muss entsprechend den Grundsätzen für die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) angewendet werden. Erforderliche Schutzvorrichtungen sind nach den einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften in Eigenverantwortung vorzuhalten. Die Kontrolle obliegt der Gewerbeaufsichtsbehörde sowie der Berufsgenossenschaft.  

Ausstattung und Kenntnisse
Die Ausstattung der Werkstatträume hat in Art und Umfang der Tätigkeit sowie der Anzahl der Beschäftigten zu entsprechen und die erforderliche sachliche Ausstattung (z. B. Prüf- und Messgeräte) muss sich im uneingeschränkten Zugriff des Installationsunternehmens und der Beschäftigten befinden. Die von einem Installationsunternehmen üblicherweise zu errichtenden, zu ändernden, zu erweiternden und in Betrieb zu setzenden elektrischen Anlagen sowie an deren elektrischen Betriebsmitteln vorzunehmenden Instandhaltungen sind vorschriftsmäßig – nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach den Regeln handwerklichen Könnens – auszuführen und zu prüfen. Hierfür sind neben der sachlichen Ausstattung auch die entsprechenden fachlichen Kenntnisse zur normgerechten Ausführung notwendig.

Sachgemäße Ausstattung  
Für eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten an elektrischen Anlagen sind grundsätzlich die folgenden Mess- und Prüfgeräte vorzuhalten:

  • Zweipoliger Spannungsprüfer nach DIN EN 61243-3 (VDE 0682-401),
  • Spannungsmesser nach DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1),
  • Strommesser nach DIN EN 61010-1 (VDE 0411-1),
  • Isolations-Messgerät nach DIN EN 61557-2 (VDE 0413-2),
  • Schleifenwiderstands-Messgerät nach DIN EN 61557-3 (VDE 0413-3),
  • Widerstands-Messgerät nach DIN EN 61557-4 (VDE 0413-4),
  • Messgerät zum Prüfen der Wirksamkeit der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) nach DIN EN 61557-6 (VDE 0413-6),
  • Drehfeld-Richtungsanzeiger nach DIN EN 61557-7 (VDE 0413-7).

Kombinations-Messgeräte nach DIN EN 61557-10 (VDE 0413-10) sind zulässig. Der bisher teilweise geforderte Prüfplatz für Prüfungen nach DIN VDE 701 und DIN VDE 702 ist entfallen.

Fachliche Kenntnisse  
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten an elektrischen Anlagen ist insbesondere die Kenntnis folgender Fachliteratur:

  • „Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk“ mit den VDE-Bestimmungen in ihren jeweils gültigen Fassungen einschließlich Ergänzungsabonnement (z. B. Onlinefassung als NormenBibliothek,), VDE Verlag GmbH, 10625 Berlin, www.vde-verlag.de
  • Normen-Handbuch „Elektrotechniker-Handwerk“ aus der Schriftenreihe „DIN-Normen und technische Regeln für die Elektroinstallation“ in der jeweils gültigen Fassung (z. B. als Buch oder E-Book in der NormenBibliothek), Beuth Verlag GmbH, 10787 Berlin, www.beuth.de

Fort- und Weiterbildung
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen Vorschriften des Netzbetreibers (TAB) müssen mithilfe regelmäßiger Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf aktuellem Stand gehalten werden. Leitlinien für Schulungsmaßnahmen werden derzeit vom Bundesinstallateurausschuss erarbeitet.

Überprüfung durch Netzbetreiber
Der Netzbetreiber ist grundsätzlich dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die oben genannten Regeln auch eingehalten werden. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Netzbetreiber und Elektrotechniker-Handwerk sollte dabei der Bezirksinstallateurausschuss eingebunden werden.

Verlängerung der Eintragung
Das Verfahren zur Verlängerung der Eintragung in das Installateurverzeichnis ist in der „Verfahrensordnung zur Verlängerung der Gültigkeit der Eintragung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers“ beschrieben.

Quelle: BDEW/ZVEH

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