Der Sicherheit kommt bei Arbeiten an elektrischen Anlagen eine extrem hohe Bedeutung zu. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) e.V. und der ZVEH haben daher im Rahmen des Bundesinstallateurausschusses kürzlich gemeinsam die neueste Fassung der „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ ausgearbeitet.
Um eine ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung und Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage gewährleisten zu können, sind eine sachgemäße Ausstattung sowie Kenntnisse entsprechend der „Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks“ erforderlich. Darüber hinaus macht es die immer schnellere technische Entwicklung notwendig, dass sich alle in das Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen kontinuierlich über den aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDE-Bestimmungen) informieren.
Der Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für den Eintrag eines Installationsunternehmens in das Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers (NB) Strom sowie auch für den Erhalt dieser Eintragung. Die Richtlinie muss entsprechend den Grundsätzen für die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) angewendet werden. Erforderliche Schutzvorrichtungen sind nach den einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften in Eigenverantwortung vorzuhalten. Die Kontrolle obliegt der Gewerbeaufsichtsbehörde sowie der Berufsgenossenschaft.
Ausstattung und Kenntnisse
Die Ausstattung der Werkstatträume hat in Art und Umfang der Tätigkeit sowie der Anzahl der Beschäftigten zu entsprechen und die erforderliche sachliche Ausstattung (z. B. Prüf- und Messgeräte) muss sich im uneingeschränkten Zugriff des Installationsunternehmens und der Beschäftigten befinden. Die von einem Installationsunternehmen üblicherweise zu errichtenden, zu ändernden, zu erweiternden und in Betrieb zu setzenden elektrischen Anlagen sowie an deren elektrischen Betriebsmitteln vorzunehmenden Instandhaltungen sind vorschriftsmäßig – nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach den Regeln handwerklichen Könnens – auszuführen und zu prüfen. Hierfür sind neben der sachlichen Ausstattung auch die entsprechenden fachlichen Kenntnisse zur normgerechten Ausführung notwendig.
Sachgemäße Ausstattung
Für eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten an elektrischen Anlagen sind grundsätzlich die folgenden Mess- und Prüfgeräte vorzuhalten:
Kombinations-Messgeräte nach DIN EN 61557-10 (VDE 0413-10) sind zulässig. Der bisher teilweise geforderte Prüfplatz für Prüfungen nach DIN VDE 701 und DIN VDE 702 ist entfallen.
Fachliche Kenntnisse
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten an elektrischen Anlagen ist insbesondere die Kenntnis folgender Fachliteratur:
Fort- und Weiterbildung
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen Vorschriften des Netzbetreibers (TAB) müssen mithilfe regelmäßiger Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf aktuellem Stand gehalten werden. Leitlinien für Schulungsmaßnahmen werden derzeit vom Bundesinstallateurausschuss erarbeitet.
Überprüfung durch Netzbetreiber
Der Netzbetreiber ist grundsätzlich dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die oben genannten Regeln auch eingehalten werden. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Netzbetreiber und Elektrotechniker-Handwerk sollte dabei der Bezirksinstallateurausschuss eingebunden werden.
Verlängerung der Eintragung
Das Verfahren zur Verlängerung der Eintragung in das Installateurverzeichnis ist in der „Verfahrensordnung zur Verlängerung der Gültigkeit der Eintragung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers“ beschrieben.
Quelle: BDEW/ZVEH
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