Mit Wirkung zum 17. Februar 2021 wurden weitere Ausnahmen von der Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne bei Einreisenden aus einem Virusvarianten-Gebiet in die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung aufgenommen.
Diese gelten für:
Ab dem 19. Februar 2021, 00:00 Uhr benötigen die systemrelevanten Pendler aus Tschechien zwingend eine offizielle Bestätigung der zuständigen kommunalen Behörde (Landkreis / kreisfreie Stadt) am Sitz des Arbeitgebers, um weiterhin einreisen zu können.
Grenzpendler aus Tschechien, die in Sachsen in diesen systemrelevanten Firmen arbeiten und aufgrund ihrer konkreten Beschäftigung innerhalb der Unternehmen gleichzeitig auch systemrelevant sind, d. h., ohne sie ist die Funktionsfähigkeit des Unternehmens gefährdet, können weiter einreisen, ohne in Quarantäne zu müssen. Voraussetzung sind eine tägliche Testung (Test nicht älter als 48h bei Einreise), eine digitale Einreiseanmeldung sowie die Vorlage einer Bescheinigung der Systemrelevanz.
Diese wird von den Landratsämtern bzw. den kreisfreien Städten ausgestellt, in denen das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat.
Die Neuregelung gilt ab Freitag, den 19.02., 0 Uhr.
Das SMWA hat für die Landkreise und kreisfreien Städte Anwendungshinweise und ein entsprechendes Antragsformular erstellt. Diese Unterlagen stellen wir Ihnen anliegend zur Verfügung.
Die Übersendung der vom Arbeitgeber vorausgefüllten amtlichen Bescheinigung gilt danach als Antrag, mit dem der Arbeitgeber zugleich erklärt, dass der Beschäftigte die Ausnahmevoraussetzungen erfüllt. Diese Erklärung ist dann von den zuständigen kommunalen Behörden zu bestätigen. Der Antrag kann auch in elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind aufgefordert, für das Antrags- und Bescheinigungsverfahren einen Ansprechpartner zu benennen und eine E-Mail-Adresse anzugeben:
Landratsamt Bautzen
Stadtverwaltung Dresden
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landkreis Meißen
Landratsamt Görlitz
Download Beschinigung für Pendler
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