05.06.2023

Verbändevereinbarung mit dem Bundesinnungsverband des Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV Kälte)

Tempo bei Energiewende durch gewerkeübergreifendes Arbeiten erhöhen

(v. l. n. r.): Dietrich Asche (BIV Kälte-Geschäftsführer), Heribert Baumeister (BIV Kälte-Bundesinnungsmeister), Jörg Dittrich (ZDH-Präsident), Stefan Ehinger (ZVEH-Präsident) und Alexander Neuhäuser (ZVEH-Hauptgeschäftsführer).

Bild: ZVEH

Seit 2011 besteht die § 7 a-Verbändevereinbarung zwischen der e-handwerklichen Organisation und dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV Kälte). Um das gewerkeübergreifende Arbeiten im Zuge der Energiewende zu erleichtern und sicherzustellen, dass die hohen Qualifikationsanforderungen auch künftig erfüllt werden, haben beide Verbände die Vereinbarung nun aktualisiert und per Unterschrift bekräftigt.
    
Mit dem Hochlauf von Elektromobilität und Photovoltaik (PV) sowie der Wärmepumpenstrategie der Bundesregierung halten in immer mehr Gebäuden hochkomplexe, gebäudeübergreifend vernetzte Systeme Einzug. Das hat Folgen für das Handwerk: Die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit gewinnt an Bedeutung, klassische Gewerke-Grenzen verschwimmen. Zu beobachten ist das im PV-Bereich, wo Elektro- und Dachdeckerhandwerk enger zusammenrücken, aber auch bei der Installation von Wärmepumpen sowie Klima- und Lüftungsanlagen, wo Elektro- und SHK- beziehungsweise das Kälte- und Klimahandwerk die Zusammenarbeit ausbauen. Eine weitere Folge dieser Entwicklung ist, dass die Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte aufgrund der zunehmenden Komplexität der Technologien steigen.

Qualifikation der Fachkräfte sicherstellen
Um es beiden Gewerken zu ermöglichen, Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten und die Qualifikation der ausführenden Fachkräfte sicherzustellen, hatten der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV Kälte) bereits 2011 die sogenannte § 7 a-Verbändevereinbarung als Basis für das gewerkeübergreifende Arbeiten unterzeichnet. Die Vereinbarung unterstützt insbesondere die Sicherheit der elektrischen Anlage, der Stromversorgung über die Netze sowie die Sicherheit im Umgang mit Kältemitteln. Die für die Eintragung nach § 7 a HwO zuständigen Handwerkskammern orientieren sich bei ihren Verwaltungsentscheidungen regelmäßig an den Vorgaben der Fachverbände.

Ergänzung um neue Punkte
In den vergangenen Monaten haben ZVEH und BIV Kälte die Verbändevereinbarung aktualisiert und in einigen Punkten nachjustiert. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit für das Kälteanlagenbauerhandwerk, am TREI-Verfahren teilzunehmen. Für das Elektrohandwerk ist im Rahmen der Ausübungsberechtigung das Spektrum auf natürliche und brennbare Kältemittel ausgeweitet worden. Mit der Unterzeichnung der aktualisierten Vereinbarung am vergangenen Donnerstag (01.06.) durch ZVEH-Präsident Stefan Ehinger, ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser, Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister des BIV Kälte sowie BIV-Kälte-Geschäftsführer Dietrich Asche im Rahmen der ZVEH-Jahrestagung in Bonn bekräftigen die beiden Verbände nochmals ihren Willen zur gewerkeübergreifenden Zusammenarbeit.

„Die mit der Energiewende einhergehende Sektorkopplung erfordert ein hohes Maß an fachlicher Qualifikation und ein grundsätzliches Verständnis von der Arbeit benachbarter Gewerke. Gleichzeitig wächst die Bedeutung von Schnittstellen“, so ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser: „Mit Kooperationen, wie wir sie beispielsweise für die Installation von PV-Anlagen mit den Dachdeckern abgeschlossen haben und Verbändevereinbarungen, wie wir sie jetzt mit den Kälte- und Klimatechnikern und vergangenes Jahr auch mit SHK erneuert haben, leisten die E-Handwerke einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Energiewende auf fachlich hohem Niveau umgesetzt werden kann.“

Und Dietrich Asche, Geschäftsführer des BIV Kälte, ergänzt: „Die Aktualisierung der Verbändevereinbarung unterstreicht zum einen die enge Kooperation der beiden Verbände und zum anderen die Notwendigkeit arbeitsteiliger Prozesse in den klimarelevanten Gewerken.“

Quelle: BIV Kälte / ZVEH

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